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Individualprophylaxe für Kinder

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen vom 2. bis zum 17. Lebensjahr bei Kindern und Jugendlichen ein Prophylaxepogramm.
In diesem sind folgende Leistungen enthalten:
-Mundhygiene-Indizies
-Anleitung zur häuslichen Mundhygiene
-Fluoridierung der Zähne
-Fissurenversiegelung der bleibenden Backenzähne
Bei dieser Behandlung werden die Grübchen auf den Kauflächen der Zähne mit einem Fissurenversiegelungsmaterial verschlossen. So können sich keine Bakterien in den Fissuren festsetzen und die Zahnbürstenborsten können diese Bereiche besser putzen.